aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheimweyher vom 01.10.2025
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Festsetzung der Ablösungsbeträge bzw. der Vorausleistungsraten
a) auf den Erschließungsbeitrag und
b) auf den Kostenerstattungsbetrag
im Neubaugebiet "Kieseläcker II"
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Ablösungsbetrag für die Herstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet „KieseläckerII“ auf 52,00€/m² beitragspflichtiger Fläche festzusetzen. Dieser Ablösungsbetrag wird am 01.05.2026 fällig.
Alternativ hierzu wird die 1. Vorausleistungsrate auf den Erschließungsbeitrag ebenfalls auf 52,00€/m² beitragspflichtige Fläche festgesetzt. Die 1. Vorausleistungsrate wird einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides zur Zahlung fällig.
Weiter beschließt der Ortsgemeinderat den Ablösungsbetrag auf den Kostenerstattungsbetrag für die den Privatgrundstücken zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf 6,00€/m² beitragspflichtiger Fläche festzusetzen. Dieser Ablösungsbetrag wird am 01.05.2026 zur Zahlung fällig.
Alternativ hierzu wird die 1. Vorausleistungsrate auf den Kostenerstattungsbetrag auf 6,00€/m² festgesetzt. Die 1. Vorausleistungsrate wird einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides zur Zahlung fällig.
Festlegung des Kaufpreises für das Neubaugebiet Kieseläcker II
Der Ortsgemeinderat setzt den Kaufpreis für die Bauplätze im Neubaugebiet „In den Kieseläckern II“ auf 250,80 €/m² (ohne Erschließungskosten, Kostenerstattungsbeträge und einmaliger Beiträge) fest.
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim
Zustimmung der Ortsgemeinde
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim zu.
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Herxheim
Der Ortsgemeinderat beschließt, bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes wie vorstehend von der Verwaltung vorgeschlagen zu beantragen.