Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herxheimweyher für die Wahlperiode 2024/2029
Ratsmitglied Bernhard Gadinger hat sein Mandat im Ortsgemeinderat Herxheimweyher zum 24.09.2025 niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl wurde
Juliana Römer
einberufen. Frau Römer hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.