Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen von gärtnergepflegten Grabstätten (z.B. Baumgrabstätten, Staudengrabstätten, usw.), den anlässlich zu Weihnachten abgelegten Grabschmuck wieder zu entfernen. Wir bitten um Verständnis, dass Gestecke, Blumen und sonstiger Grabschmuck, der nicht entfernt wurde, von den Mitarbeitern der Ortsgemeinde abgeräumt und entsorgt werden darf. Ausgenommen sind Gräber aktueller Beisetzungen.