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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Insheim-Feld

Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Insheim-Feld werden hiermit zu der

am Mittwoch, den 21. Februar 2024 um 19.00 Uhr im

Weingut Schaurer in Insheim, Hauptstraße 6

stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Insheim-Feld“ nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jede/r an der Versammlung teilnehmende Jagdgenossin/Jagdgenosse seine Eigentumsfläche nachweisen muss.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit, der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.

Jagdgenossinnen und Jagdgenossen können sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2.

Berichterstattung durch die Jagdpächter

3.

Neuwahl des Jagdvorstandes

4.

Mitteilungen und Anfragen

76865 Insheim, 02.02.2024

gez.
Christian Bender
Jagdvorsteher