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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung einer gewidmeten Teilfläche der Unteren Hauptstraße in Herxheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim und mit Zustimmung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als Straßenaufsichtsbehörde folgende

Einziehungsverfügung:

Das neu vermessene Grundstück Fl.Nr. 77/13 mit einer Fläche von rd. 50 m² (in nachfolgendem Lageplan rot umrandet), angrenzend an das Grundstück Untere Hauptstr. 96 in 76863 Herxheim, wird gemäß § 37 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) als öffentliche Straße eingezogen, da kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht.

Begründung:

Das zur Einziehung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 77/13 ist als gemischte Verkehrsfläche ein Teil der Gemeindestraße. Das Grundstück wurde gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Herxheim vom 10.03.2022 verkauft, da kein öffentliches Verkehrsbedürfnis

mehr besteht. Die nördlich der Untere Hauptstraße abzweigende Stichstraße wird begradigt und ist noch ausreichend breit.

Die Einziehungsabsicht wurde im Mitteilungsblatt - Amtsblatt - der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 19.08.2022 angekündigt. Innerhalb einer Frist von drei Monaten wurden keine Bedenken gegen die Einziehung erhoben. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat der beabsichtigten Einziehung am 28.11.2022 zugestimmt.

Der Lageplan mit Darstellung der eingezogenen Verkehrsfläche ist als Anlage dieser Einziehungsverfügung beigefügt. Zudem können die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, 76863 Herxheim, Zimmer 1.05, eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Montag

08:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag

08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Hinweis:

Die Allgemeinverfügung wurde auch im Internet unter www.vg-herxheim.de veröffentlicht.

Herxheim, den 12.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Hedi Braun, Bürgermeisterin