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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung (Entgeltsatzung Wasserversorgung)

der Verbandsgemeinde Herxheim

vom 14.12.2022

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herxheim vom 18.09.2020, öffentlich bekannt gemacht im Mitteilungsblatt – Amtsblatt – der Verbandsgemeinde Herxheim Nr. 20 vom 25.09.2020, zuletzt geändert durch Art. 1 der Satzung vom 25.03.2021 öffentlich bekannt gemacht im Mitteilungsblatt – Amtsblatt – der Verbandsgemeinde Herxheim Nr. 13 vom 01.04.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 14 wird wie folgt neu gefasst:

§ 14 Vorausleistungen

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes werden von der Verbandsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben.

(2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten verlangt werden. Werden Vorausleistungen in Raten erhoben, erfolgt die Erhebung mit je einem Zehntel des Vorjahresbetrages oder dem voraussichtlichtlichen Entgelt für das laufende Jahr am 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11. und 01.12. des laufenden Jahres.“

2. § 21 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 21 Vorausleistungen

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes werden von der Verbandsgemeinde Vorausleistungen auf die Gebühren verlangt. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenschuld des Vorjahres oder dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr.

(2) Vorausleistungen werden mit je einem Zehntel des Betrages nach Absatz 1 Satz 2 am 01.03., 01.04., 01.05., 01.06., 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11. und 01.12. des laufenden Jahres erhoben.“

Artikel 2

Die Bürgermeisterin kann den Wortlaut der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der vom In-Kraft-Treten dieser Satzung an geltenden Fassung neu bekannt machen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Herxheim, den 14.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Hedi Braun, Bürgermeisterin

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll. schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 S. 4 GemO).

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Herxheim, 76863 Herxheim, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Herxheim, den 14.12.2022
gez. Hedi Braun, Bürgermeisterin