Vollzug des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung
hier: | Einberufung von Ersatzpersonen in den Ortsgemeinderat Herxheim für die Wahlperiode 2019/24 |
Ratsmitglied Karin Roth hat ihr Mandat als Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Herxheim zum 24.11.2023 niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) wurde
Georg Roth
einberufen. Herr Roth hat das Mandat nicht angenommen.
Sodann wurde als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Marie-Christine Schmatz
einberufen. Frau Schmatz hat das Mandat angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.