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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Ist Ihr Pass/Personalausweis noch gültig?

Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Ihrem Urlaub die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Personalausweises zu überprüfen. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung nicht möglich: Es muss ein neues Ausweispapier beantragt werden.

1. Wie wird der Pass/Personalausweis beantragt?

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgerbüro - gestellt werden. Das persönliche Erscheinen der antragstellenden Person ist wegen der Unterschriftsleistung und zur Abnahme des elektronischen Fingerabdrucks unbedingt erforderlich!

2. Was ist mitzubringen?

Eine Geburtsurkunde oder der bisherige Reisepass oder Personalausweis ist vorzulegen. Außerdem wird ein Passbild benötigt. Für den biometrie-tauglichen ePass und den Personalausweis, werden besondere Erfordernisse an das Lichtbild gestellt. So muss das Lichtbild beispielsweise frontal und darf nicht mehr im Halbprofil aufgenommen sein.

3. Wie lange ist der Reisepass/Personalausweis gültig?

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre, unterhalb dieser Altersgrenze ist der Pass/Ausweis 6 Jahre gültig.

4. Gebühren (ab 01.01.2024)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro, Zimmer Nr. E.01 und E.02, Tel. 07276/501-101 und -102, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, E-Mail: buergerbuero@herxheim.de.

Öffnungszeiten:

montags

8:00 - 18:00 Uhr

dienstags

8:00 - 16:00 Uhr

mittwochs

8:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

8:00 - 16:00 Uhr

freitags

8:00 - 12:00 Uhr

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim