Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Insheim beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 29.10.2024 vorgelegt.
Diese teilt mit Schreiben vom 29.11.2024 mit, dass mit der 1. Nachtragshaushaltsatzung die Aufnahme eines Investitionskredites von bisher 2.900.000,00 € auf nunmehr 3.336.235,00 € im Haushaltsjahr 2024 genehmigt wird.
Im Ergebnishaushalt verringert sich der ursprüngliche Jahresüberschuss von 412.680,00 € auf 191.740,00 €, im Finanzhaushalt verändert sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von ursprünglich 414.185,00 € auf 193.245,00 €.
In Bezug auf die 1. Nachtragshaushaltssatzung werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit von 16.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf | |
| Euro | Euro | Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.772.070,00 | - 260.000,00 | 3.512.070,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.359.390,00 | - 39.060,00 | 3.320.330,00 |
| der Jahresüberschuss | +412.680,00 | - 220.940,00 | +191.740,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 414.185,00 | - 220.940,00 | 193.245,00 |
| die Einzahlungen aus | 741.260,00 | - 275.000,00 | 466.260,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.652.250,00 | + 770.000,00 | 4.422.250,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 2.910.990,00 | - 1.045.000,00 | - 3.955.990,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.496.805,00 | + 1.265.940,00 | + 3.762.745,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher 2.900.000,00 Euro auf 3.336.235,00 Euro |
| zusammen | von bisher 2.900.000,00 Euro auf 3.336.235,00 Euro. |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, bleiben unverändert bei 3.100.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, bleiben unverändert bei 3.100.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse bleibt gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag unverändert bei 2.000.000,00 Euro.
Keine Sondervermögen vorhanden.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht verändert.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge bleiben unverändert.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 8.600.298,41 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 8.816.188,41 Euro und zum 31.12.2024 voraussichtlich 9.007.928,41 Euro.
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung vom 08. April 2024 für das Haushaltsjahr 2024 bleiben unverändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.