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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Impflinger Gruppe" in Herxheim bei Landau für das Wirtschaftsjahr 2026 vom 04.12.2025

Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. §§ 24 und 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, in der derzeit gültigen Fassung sowie § 17 der Verbandsordnung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Impflinger Gruppe" am 03.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Wirt­schafts­jahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan:

in den Erträgen auf

750.550,00 €

in den Aufwendungen auf

750.550,00 €

im Vermögensplan:

in den Einnahmen auf

795.000,00 €

in den Ausgaben auf

795.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

1.

Die vom Zweckverband zu erhebenden Verbrauchsgebühren werden für das Wirtschaftsjahr 2026 auf 0,82 € je cbm gelieferten Wassers fest­gesetzt. Grundlage für die Berechnung ist der Verbrauch des Wirtschaftsjahres 2026. Eine Endabrechnung erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres.

2.

Die Investitionskostenumlage wird nach der Wasserabgabe 2026 erhoben.

3.

Es entfallen voraussichtlich auf:

a) die Verbandsgemeinde Herxheim

78,67 % *)

=

625.500,00 €

b) die Verbandsgemeinde

Landau-Land

10,00 % *)

=

79.500,00 €

c) die Verbandsgemeinde Annweiler

4,67 % *)

=

37.000,00 €

d) die Stadt Landau

6,66 % *)

=

53.000,00 €

795.000,00 €.

*) orientiert an der geschätzten Wasserabgabe 2026 - Abrechnung erfolgt jedoch nach tatsächlicher Wasserlieferung 2026.

4.

Auf die voraussichtlichen Verbrauchsgebühren werden monatliche Vorausleistungen nach der monatlichen Wasserabgabe erhoben.

5.

Auf die voraussichtliche Investitionskostenumlage werden entsprechend dem Baufortschritt und dem Finanzbedarf Vorausleistungen erhoben; nach Ende des Wirtschaftsjahres werden die Vorauszahlungen abgerechnet.

6.

Die Umsatzsteuer ist in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Anspruch genommen werden darf, wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Herxheim, den 04.12.2025
gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

Die öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026 des Zweckver­bandes für Wasserversorgung “Impflinger Gruppe” erfolgt durch Auslegung zur jedermanns Ein­sicht in der Zeit vom vom 15.12.2025 bis 23.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 09.01.2026 bei den Verbandsgemeindewerken Herxheim, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Zimmer 104 (Infozentrale), während der Dienstzeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr,dienstags,mittwochs und freitags bis 12.00 Uhr).

Herxheim, den 04.12.2025
gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll. schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 S. 4 GemO).

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde Herxheim, 76863 Herxheim, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Herxheim, den 04.12.2025
gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher