Neues Ratsmitglied verpflichtet
Frau Beatrix Bus wurde in der Sitzung als neues Ratsmitglied im Verbandsgemeinderat verpflichtet. Sie rückt für das ausgeschiedene Ratsmitglied Benno Geyer nach.
Nachwahlen in Ausschüsse
Durch das Ausscheiden eines Ratsmitgliedes bzw. durch Mandatsniederlegungen wurden auch verschiedene Nachwahlen in Ausschüsse notwendig:
Der Verbandsgemeinderat hat folgende Personen gewählt:
| - | Frau Beatrix Bus als stellvertretendes Mitglied in den Werksausschuss, |
| - | Frau Beatrix Bus als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Generationen, Sport und Kultur, |
| - | Frau Erika Auf dem Brinke als Mitglied in den Schulträgerausschuss |
| - | Frau Nadine Gradolph als Elternvertreterin (für die GS Rohrbach) in den Schulträgerausschuss, |
| - | Frau Anne Poirier als stellvertretende Elternvertreterin (für die GS Rohrbach) in den Schulträgerausschuss und |
| - | Frau Sophie Löffler als stellvertetende Elternvertreterin (für die GS Herxheim) in den Schulträgerausschuss. |
Nachwahlen eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Wasserversorgung „Imfplinger Gruppe“
Frau Beatrix Bus wurde durch den Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der CDU-Fraktion als neues Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ gewählt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeindewerke
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeindewerke, mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, festgestellt und der Bürgermeisterin, den Beigeordneten und sowie der Werkleitung Entlastung erteilt.
Außerdem wurde für beide Betriebszweige beschlossen, dass die Gewinne zur Finanzierung von Reinvestitionen im laufenden Wirtschaftsjahr 2022 der allgemeinen Rücklage des jeweiligen Werkes zugeführt werden.
Der Jahresabschluss 2021 für den Betriebszweig Wasserversorgung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
| - | Das Jahresergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 82.608,74 € aus. |
| - | Der Jahresgewinn wird zur Finanzierung von Investitionen und zur Substanzerhaltung des Anlagevermögens der allgemeinen Rücklage zugeführt. |
| - | Der Mindestgewinn konnte erzielt werden. |
| - | Die Konzessionsabgabe i.H. von rd. 151 T€ konnte an die VG abgeführt werden. |
| Der Jahresabschluss 2021 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: | |
| - | Das Jahresergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 178.734 € aus. |
| - | Der Jahresgewinn wird zur Finanzierung von Investitionen und zur Substanzerhaltung des Anlagevermögens der allgemeinen Rücklage zugeführt. |
| - | Der Mindestgewinn konnte nur teilweise erzielt werden. |
| - | Die Investitionen konnten vollständig über die Selbstfinanzierungsmittel finanziert werden. |
Verabschiedung der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2023
Betriebszweig Wasserversorgung
Das Volumen des Erfolgsplanes beläuft sich auf 2,58 Mio. €. Die Kostenansätze im Erfolgsplan wurden an den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2021 sowie den Entwicklungen im laufenden Wirtschaftsjahr orientiert und Veränderungen im kommenden Jahr berücksichtigt. Erhebliche Kostensteigerungen sind bei den Energiebeschaffungskosten (+100 T€) zu erwarten. Energiepreiserhöhungen wirken sich auch beim Fremdwasserbezug mit deutlich höheren Bezugskosten aus.
Um die Konzessionsabgabe abführen zu können muss der steuerliche Mindestgewinn in Höhe von 90 T€ erzielt werden. Dieser wurde als Planergebnis in der Wirtschaftsplanung berücksichtigt. Der wiederkehrende Beitrag wurde auf der Basis der beitragspflichtigen Flächen WKB Schmutzwasser ermittelt und liegt bei 0,07 €/m² beitragspflichtiger Fläche (netto) (+0,01 € gg. 2022). Für das kommende Wirtschaftsjahr wurde die prognostizierte Wasserabgabemenge an der Durchschnittsmenge der Vorjahre orientiert mit 780.000 m³ angesetzt. Danach sich ergibt sich ein kostendeckender Entgeltbetrag für den Frischwasserbezug von 1,88 €/m³ (netto) – was gegenüber dem Vorjahr einer Erhöhung um 0,28 € entspricht.
Der Vermögensplan hat ein Volumen von 2,56 Mio.€. Davon entfallen rd. 2,4 Mio. € auf Investitionsmaßnahmen. Schwerpunkte sind hier neben den Leitungsnetzerneuerungen und Erweiterungen, der Baukostenzuschuss an den Zweckverband für Wasserversorgung Impflinger Gruppe für die Sanierung von Wasserleitungen und die Sanierung von Hochbehältern (810 T€).
Betriebszweig Abwasserversorgung
Das Volumen des Erfolgsplanes beläuft sich auf 3,72 Mio. € und liegt rd. 240 T€ über dem Vorjahr. Die Kostenansätze im Erfolgsplan wurden an den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2021 sowie den Entwicklungen im laufenden Wirtschaftsjahr orientiert. Höhere Energiekosten und hierdurch bedingt auch höhere Betriebskostenumlagen an die Abwasserzweckverbände (+482 T€) sind Ursache für die gestiegenen Aufwendungen. Entlastungsbeträge aus der in Diskussion befindlichen Strompreisdeckelung für Industriekunden wurden in Höhe von rd. 253 T€ berücksichtigt.
Der Mindestgewinn, der bei rd. 292 T€ liegt, wurde nicht in voller Höhe, sondern mit einem Teilbetrag von 180 T€ angesetzt. Ausgehend von den Gesamtaufwendungen laut Wirtschaftsplan 2023 belaufen sich die zu finanzierenden Aufwendungen - nach Abzug sonstiger betrieblicher Erträge und Zinsen - auf 3,37 Mio. €; abzüglich aufgelöster Ertragszuschüsse und Gebührenüberdeckungsrückstellung sind 2,6 Mio. € über Entgelte zu finanzieren.
Die kostendeckenden Entgelte ergeben sich danach für das Jahr 2023 wie folgt:
| - | wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser: 0,24 €/m² beitragspflichtiger Fläche (VJ= 0,23 €/m²) |
| - | wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser: 0,07 €/m² beitragspflichtiger Fläche (VJ=0,06 €/m²) |
| - | Schmutzwassergebühr: 2,10 €/m³ Frischwasserbezug (VJ= 1,80 €/m²) |
| - | Straßenoberflächenentwässerung: 0,32 €/m² Straßenfläche (unverändert). |
Risiken bestehen im Hinblick auf Änderungen der Berechnungsgrundlagen für den Strompreisdeckel gegenüber den getroffenen Annahmen auf Basis des Gesetzesenwurfes. Sollten sich hier Änderungen ergeben ist eine Nachkalkulation vorzunehmen und die Gebühren an die neue Kostensituation anzupassen.
Der Vermögensplan hat ein Volumen von rd. 2,9 Mio. €. Davon entfallen 2,2 Mio. € auf Investitionsmaßnahmen, 561 T€ auf die EEZ Auflösung, 81 T€ auf ein geplantes internes Darlehen an das Wasserwerk und 89 T€ auf Darlehenstilgung. Bei den Investitionskosten liegen die Schwerpunkte bei den Baukostenzuschüssen an den AZV Rülzheim-Herxheim, der Kanal- und Hausanschlusserneuerung sowie Baugebietserschließung.
Der Verbandsgemeinderat hat beide Wirtschaftspläne einstimmig beschlossen und die vorgeschlagenen Gebühren festgesetzt. Die neue Gebührensatzung wurde bereits im Amtsblatt am 16.12.2022 bekannt gemacht.
Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
Aktuell werden die Vorausleistungen auf die Wasser- und Abwasserentgelte 2-monatlich erhoben. Da immer mehr Anfragen von Bürgern eingehen, die um eine monatliche Zahlungsweise nachfragen, soll dies geändert werden und die Vorausleistungen ab 2023 in 10 Raten, beginnend ab 01.03. bis 01.12. des Jahres, erhoben werden. Aufgrund der steigenden Kosten im Bereich der Ver- und Entsorgungskosten ist dies sinnvoll, um die Kostenbelastungen für die Bürger gleichmäßig zu verteilen. Da die Fälligkeiten in den jeweiligen Satzungen geregelt sind, sind Satzungsanpassungen notwendig, die der Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen hat.
Auch diese Satzungsänderungen wurden bereits im Amtsblatt am 16.12.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Verbandsgemeindewerke
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, als Wirtschaftsprüfer gem. § 89 Abs. 2 GemO das Büro „Mittelrheinische Treuhand GmbH“, Koblenz, für die Prüfung der Wirtschaftsjahr 2023 bis 2025 zu bestellen.
Umsatzsteuer/ Fristverlängerung
§ 2b UStG würde eigentlich ab dem 01.01.2023 verpflichtend für alle Kommunen gelten. Damit wären die Kommunen wie Unternehmer zu behandeln, sofern keine Ausnahmetatbestände greifen und die Gemeinden würden damit in einigen Fällen erstmals steuerpflichtig werden. Inzwischen hat der Bundestag im Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dass die Übergangsfrist, wonach Kommunen noch bis Ende 2022 die alte Regelung anwenden können, um weitere 2 Jahre verlängert wird (die Zustimmung im Bundesrat steht noch aus). Da es zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führt, wenn § 2b UStG erst zum 01.01.2025 angewendet wird, hat der Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen, weiterhin die Option zu nutzen und erst zum spätesten möglichen Zeitpunkt, also 2025, den § 2b anzuwenden.
Verein Südliche Weinstraße
Durch die Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2023 wären sowohl für den Verein Südl. Weinstraße e.V. wie auch für die Verbandsgemeinde deutliche Mehrausgaben im Bereich der Umsatzsteuer entstanden, da die bisherige Personalgestellung an den Verein umsatzsteuerpflichtig geworden wäre. Um dies zu vermeiden war eine Organisationsveränderung dergestalt geplant, dass das Personal des Vereins ab 2023 künftig nicht mehr bei der Verbandsgemeinde angestellt würde, sondern direkt beim Verein und dieser dann zum Ausgleich eine Zuwendung der Verbandsgemeinde erhalten hätte. Durch die Gesetzesänderung einerseits, wie auch durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates, wonach der § 2b UStG erst zum spätesten möglichen Zeitpunkt, also zum 01.01.2025, angewandt werden soll, ist die Organisationsveränderung zum 01.01.2023 noch nicht notwendig. Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Organisationsveränderung erst mit verpflichtender Einführung des § 2b UStG, also zum 01.01.2025 anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Stellen der Mitarbeiter des Vereins dann auch wieder im Stellenplan der Verbandsgemeinde berücksichtig werden.
Beratung und Erlass der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herxheim 2023
Die CDU-Fraktion hat beantragt, die Beschlussfassung über den Haushalt in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, da sie noch ungeklärte Fragen habe, die einer weiteren Beratung bedürfen. Über diesen Antrag wurde abgestimmt und der VG-Rat sprach sich mehrheitlich für die Verweisung in den Ausschuss aus.
Die Haushaltsrede der Bürgermeisterin lesen Sie im Anschluss an diesen Pressebericht.
Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie und der interkommunalen Vereinbarung
Aufgrund der aktuellen klimapolitischen Entwicklungen bestehen Bestrebungen die Nutzung der Windenergie und der Freiflächen-Photovoltaik zu fördern und weiter auszubauen. Dem steht derzeit der aktuelle FNP-Teilflächennutzungsplan Windenergie wie auch die „Vereinbarung zur Darstellung von Flächen für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden im Landkreis SÜW und der Stadt Landau“ entgegen. Um den Ausbau voranzutreiben, hat der VG-Rat die Fortschreibung einstimmig beschlossen.
Für die Standortuntersuchungen Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurde der Auftrag an das Planungsbüro IGR mit einem pauschalen Gesamthonorar von 31.408,86 € vergeben.
Der VG-Rat beschloss, Änderungen der „Vereinbarung zur Darstellung von Flächen für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden im Landkreis SÜW und der Stadt Landau“ für folgende gesicherte Projekte zu beantragen:
| a) | Erweiterung des Windparks „Erlenbach“ auf der Gemarkung Hayna |
| b) | Erweiterung des Windparks „Hatzenbühl“ auf der Gemarkung Herxheim und |
| c) | Die Ausweisung einer Vorrangfläche „Insheim-Ost“ in der Gemeinde Insheim |
Auch die Stadt Landau möchte ihren Beitrag zur Beschleunigung des Ausbaus von regenerativen Energien leisten und hat ihrerseits Potenzialflächen ermittelt und beantragt, die bestehende interkommunale „Vereinbarung über die Darstellungen von Flächen für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung“ auf Flächen der südöstlichen Landauer Gemarkung, südlich von Mörlheim, an den Gemarkungsgrenzen von Insheim und Herxheim, auszuweiten. Diesem Antrag hat der Verbandsgemeinderat zugestimmt.
Interkommunale Kooperation mit der Verbandsgemeinde Offenbach im Bereich der Ordnungsbehörde
Auf Wunsch der VG Offenbach wird der aktuelle Kooperationsvertrag über die gemeinsame Hilfspolizeikraft zum 30.06.2023 aufgelöst. Damit insbesondere bei der Durchführung von Veranstaltungen oder anderen besonderen Maßnahmen auch künftig eine gegenseitige Unterstützung möglich ist, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, zum 01.07.2023 einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der VG Offenbach zu schließen.
Der Verbandsgemeinderat hat der Einführung eines Tax-Compliance- Management-Systems (TCMS) zugestimmt. Es handelt sich dabei um ein innerbetriebliches Kontrollsystem, das die bereits vorhandenen Prozesse ergänzt, systematisiert und dokumentiert. Hier geht es darum zu erreichen, dass alle steuerlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dadurch sollen außerplanmäßige Steuernachzahlungen, Strafzahlungen, Reputations- und Imageschäden vermieden werden.
Energetische Modernisierung und Sanierung der Grundschule Rohrbach- Auftragsvergabe
Der Verbandsgemeinderat hat den Planungsauftrag zur Optimierung und Modifizierung der Heizungsanlage erteilt und der außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.
In Ergänzung zum geplanten Blockheizkraftwerk in Verbindung mit einer Gasbrennwerttherme, soll zusätzlich eine Wärmepumpe installiert werden. Hierdurch wird die Gesamtgasmenge um 47,4 % eingespart. Die Kosten sind auf 113.000 € geschätzt, wovon 25 % als BAFA-Zuschuss erwartet werden. Gleichzeitig werden rd. 10.000 kwh Strom erzeugt, so dass sich Anlage in rd. 4,2 Jahren amortisiert.
Den ausführlichen Text der gefassten Beschlüsse und zugehörigen Anlagen können Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Herxheim unter https://herxheim.more-rubin1.de abrufen. Navigieren Sie hierzu über Kalender zur Sitzung oder suchen Sie über Recherchen.