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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Veröffentlichung des Entwurfes der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ der Ortsgemeinde Herxheim gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Nord-West“ zu ändern (10. Änderung). Die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Änderungsbereich umfasst das Gebiet zwischen den Anwesen „Langgasser Weg 17“ und „Am Bildstöckel 34“.

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die in den Planbereich einbezogenen Grundstücke sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine breite schwarze Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 0,10 ha.

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ der Ortsgemeinde Herxheim mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und Fachbeitrag Naturschutz erfolgt auf der Internetseite

www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen

Die Veröffentlichung ist einsehbar in der Zeit

vom 25.12.2023 bis einschließlich 25.01.2024

Diese Bekanntmachung kann ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite eingesehen bzw. heruntergeladen werden und ist mit den Unterlagen zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

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Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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Stellungnahmen elektronisch per E-Mail (b.essert@herxheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,

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nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und

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als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen möglich ist.

Die Abgabe von Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) und die Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Herxheim, den 18.12.2023
Sven Koch
Ortsbürgermeister