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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Herxheim vom 28.11.2024

Bebauungsplan "Am weißen Kreuz, 3. Änderung"

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Grundstück Plan-Nr. 6725/75 (Kinderspielplatz) zukünftig als Wohnbaufläche auszuweisen und hierfür den Bebauungsplan „Am weißen Kreuz“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss 3. Änderung). Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Aufhebung des Beschlusses Bebauungsplan "Hauptstraße - Neufassung" vom 31.10.2024

In seiner Sitzung vom 31.10.2024 hat der Ortsgemeinderat Herxheim einen Beschluss zum Tagesordnungspunkt Bebauungsplan " Hauptstraße - Neufassung " gefasst. Bei der Beratung zu vorgenanntem Punkt hat jedoch ein Ratsmitglied mitgewirkt, welches auf Grund eines vorliegenden Sonderinteresses nach §22 Gemeindeordnung nicht hätten mitwirken dürfen. Die Beschlussfassung ist damit formal rechtswidrig und der Beschluss musste durch den Ortsbürgermeister nach §42 Gemeindeordnung ausgesetzt werden.

Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt Bebauungsplan " Hauptstraße - Neufassung " vom 31.10.2024 zu.

Bebauungsplan "Hauptstraße - Neufassung"

Da die Beschlussfassung vom 31.10.2024 wegen Befangenheit eines Ratsmitgliedes unwirksam ist, ist der Beschluss zu wiederholen.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wie vorgetragen zu und beschließt, die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Verwaltung wird gebeten, die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zeitgleich mit der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die befangenen Ratsmitglieder haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Satzung über Stellplätze und Kinderspielplätze

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 16.09.2019 wurde die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze, die Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen und die Höhe der Kostenbeteiligung zur Ablösung der Verpflichtung zur Anlegung privater Kinderspielplätze beschlossen.

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze entsprechend dem Satzungsentwurf.
  2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Höhe des Geldbetrages für die Ablösung je Stellplatz und die Kostenbeteiligung an öffentlichen Kinderspielplätzen entsprechend dem Satzungsentwurf.
  3. Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze, die Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen und die Höhe der Kostenbeteiligung zur Ablösung der Verpflichtung zur Anlegung privater Kinderspielplätze (Satzungsbeschluss).

Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2025

a)

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 mit dem sich ergebenden Fehlbetrag in Höhe von 541,00 € zu.

b)

Der Ortsgemeinderat stimmt den vom Forstamt vorgeschlagenen Flächen lt. Plan als Stilllegungsflächen zu.

Friedhofssatzung

Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung (§ 14 Abs. 2 GemO) der Ortsgemeinde Herxheim. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Bestattungsgesetz (BestG) regelt die Ortsgemeinde Herxheim die Benutzung der Gemeindefriedhöfe und der Leichenhallen sowie die Gestaltung von Grabstäten durch Satzung. Aufgrund der neuen Friedhofsgebührenkalkulation wurde dies zum Anlass genommen die Friedhofssatzung zu überarbeiten.

Der Ortsgemeinderat beschließt die überarbeitete Friedhofssatzung.

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Beim Erlass der Friedhofsgebührensatzung vom 25.09.2017, zuletzt geändert am 29.03.2022, wurde im Bereich Friedhofsunterhaltung ein Deckungsgrad von 80 %, bei der Leichenhallenbenutzung ein Deckungsgrad von 75%, bei der Grabpflege eine Kostendeckung von 100% beschlossen. Die entsprechenden Ziele wurden nicht erreicht. In der Sitzung vom 25.05.2023 wurden dem Ortsgemeinderat verschiedene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mitgeteilt, darunter auch die Erhöhung der Friedhofsgebühren nach erfolgter Neukalkulation. Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ist eine Vollkostendeckung anzustreben. Bei der Gebührenfestsetzung hat abschließend der Ortsgemeinderat gemäß § 94 Abs. 2 GemO abzuwägen, welche Gebührenhöhe vertretbar und geboten ist.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Herxheim gemäß Anlage 2.

Erweiterung des Friedhofes Herxheim und Neuanlage eines Grabfeldes

Seit 2017 bietet die Ortsgemeinde Herxheim auf dem Friedhof Herxheim das Grabfeld „Mein letzter Garten“ an, das verschiedene Formen der Urnenbestattung ermöglicht. Inzwischen sind die individuell gepflegten Grabstätten vollständig belegt, die gärtnergepflegte Gemeinschaftsreihe verfügt nur noch über zehn freie Plätze. Die hohe Nachfrage und der stark begrenzte Platz machen eine Erweiterung des Grabfelds notwendig. Obwohl auf dem Friedhof Herxheim zunehmend Lücken in den Grabfeldern A bis F entstehen, reicht dieser Platz für ein zusammenhängendes Grabfeld nach dem Vorbild von „Mein letzter Garten“ nicht aus.

  1. Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung und Neuanlage eines weiteren Grabfeldes auf dem Friedhof Herxheim zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die Planungsarbeiten einzuleiten.
  2. Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ausschuss für Friedhöfe, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft mit der Beratung eines Eingrünungskonzeptes für den Friedhof Herxheim und beauftragt die Verwaltung die vorhandenen Pläne/ Konzeption vorzubereiten.

Erhebung von Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahre 2025

Der Ortsgemeinderat Herxheim beschließt, für das Jahr 2025 Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge zu erheben, welche nach der voraussichtlichen Beitragshöhe bemessen werden. Der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche beträgt in der Abrechnungseinheit „West“ 0,313 Euro, in der Abrechnungseinheit „Ost“ 0,289 Euro und in der Abrechnungseinheit „Süd“ 0,2896 Euro.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung und Ablösung von Stellplätzen, Nutzungsänderung Obere Hauptstraße 4

Die Antragsteller planen die Nutzungsänderung der zwei Ladengeschäfte auf dem Grundstück Plan-Nr. 218, Obere Hauptstraße 4 in ein Café und ein Bistro mit insgesamt ca. 80m² Gastraum. Der Bauantrag zur Nutzungsänderung wurde noch nicht gestellt. Mit dem vorliegenden Antrag soll vorab die Stellplatzsituation geklärt werden. Es wird eine abweichende Regelung zur Berechnung des Stellplatzbedarfs gem. § 1 Abs. 3 der Satzung und die Ablösung der nachzuweisenden Stellplätze gem. § 2 der Satzung beantragt.

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt eine abweichende Regelung gem. § 1 Abs. 3 der Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze abzulehnen. Es sind damit für die Nutzungsänderung zusätzlich 10 Stellplätze nachzuweisen. Dem Antragsteller soll der Abschluss eines Vertrages zur Anmietung von öffentlichen Stellplätzen angeboten werden.
  2. Der Ortsgemeinderat nimmt das Angebot zum Nachweis von Stellplätzen auf dem Grundstück Marktstraße 17 zur Kenntnis und weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass dieses zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung als nicht geeignet angesehen wird.

Bildung und Wahl eines Beirates für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund

Gem. §56 Abs. 1 GemO ist in Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. In der Ortsgemeinde Herxheim waren zum 30.06.2023 insgesamt 1.111 ausländische Einwohner gemeldet. Es ist daher ein entsprechender Beirat einzurichten. Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung vom 31.10.2024 beschlossen, in den Beirat Personen vier mit Migrationshintergrund, zwei ehrenamtlich engagierte Personen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe sowie zwei politische Vertreter (davon eine Vertretung aus der Gemeindespitze) zu berufen.

Der Ortsgemeinderat wählt folgende Mitglieder in den Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund: Nurhan Yildirim (Migrationshintergrund), Anastasiia Lukomskaia (Migrationshintergrund), Mutjaba Shams Rashid (Migrationshintergrund), Zehay Otto (Migrationshintergrund), Ali Sheikh Kilo (ehrenamtliche Flüchtlingshilfe), Anette Trauth (ehrenamtliche Flüchtlingshilfe), Florian Metz (Mitglied des Ortsgemeinderates) und Karin Roth (Vertretung Gemeindespitze)

Werksausschuss (Betriebszweige Elektrizitätswerk und Waldfreibad)

Beschäftigtenvertreter

Stellv. Beschäftigtenvertreter

Wetzel Steffen

Ring Lukas

Ehmer Christian

Dyck Pavel

Oborocea Eugeniu

Merkl Max

Ausschuss für das Altenzentrum St. Josef,

Seniorenarbeit und Soziales

Beschäftigtenvertreter

Stellv. Beschäftigtenvertreter

Dosch Claudia

Vielhauer Eva

Tchich-Berger Christiane

Dudenhöffer Regina

Flick Diana

Vogt Kai

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse:

Grundstücksangelegenheiten Vertrag mit der Pfalzwind GmbH über die finanzielle Beteiligung an Windkraftanlagen im Windpark Offenbach

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss des Vertrages über die finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinde Herxheim an den bestehenden 3 Windkraftanlagen im Windpark Offenbach mit der Pfalzwind GmbH zu.

Grundstücksangelegenheiten

Veräußerung des Anwesens Obere Hauptstraße 13, Herxheim

Der Ortsgemeinderat Herxheim stimmt der Veräußerung des Anwesens Obere Hauptstraße 13 mit Hauptgebäude, Anbau, Treppenanlage im Norden, Freifläche im Süden mit angrenzender ersten Garage, mit einer voraussichtlichen Fläche von 338 m² aus dem Grundstück Fl.-Nr. 631/1 zu 733 m² zu.