Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.Februar 2024 die erste Fälligkeit der Abgaben Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und der wiederkehrenden Beiträge in den Ortsgemeinden Rohrbach und Insheim zu leisten ist. Die Bescheide über die wiederkehrenden Beiträge der Ortsgemeinde Herxheim folgen, weswegen sich hier die erste Fälligkeit auf den 15.05.2024 verzögert.
Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, die Beiträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.