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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Änderung

ab 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 tritt eine Änderung im Bauantragsverfahren gemäß der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in Kraft. Diese betrifft die Zuständigkeiten bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen.

Ab diesem Zeitpunkt sind

  • Bauanträge sowie
  • Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)

ausschließlich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.

 

Anträge im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO sind weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim einzureichen.

 

  

Wir bitten darum, die geänderte Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung Ihrer Bauvorhaben zu beachten.

 

Infos:

Für Auskünfte steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Verfügung, per E-Mail an bauamt@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940-210 bzw. -211.

Selbstverständlich steht Ihnen auch die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim für Fragen oder weiterführende Informationen weiterhin gerne zur Verfügung.