Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie der wiederkehrenden Beiträge
Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15. Februar 2023 eine Rate der Gewerbesteuer, Grundsteuer (mit Nebenabgaben) und der wiederkehrenden Beiträge fällig wird.
Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, die Beiträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.
Verbandsgemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindekasse-