| a) | Grundsteuer |
| b) | Gewerbesteuer |
| c) | Hundesteuer |
| d) | Wiederkehrenden Beiträge (Ortsgemeinde Insheim, Rohrbach) |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Zur Erinnerung:
Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 od. 207, angefordert werden.