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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die zum 15.02.2024 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge

a)

Grundsteuer

b)

Gewerbesteuer

c)

Hundesteuer

d)

Wiederkehrenden Beiträge (Ortsgemeinde Insheim, Rohrbach)

sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeindekasse Herxheim zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Bei ausbleibender Zahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

-Verbandsgemeindekasse-

Zur Erinnerung:

Eine Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich, ein Formular hierzu kann bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 od. 207, angefordert werden.