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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Rohrbach

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Rohrbach einstimmig beschlossen.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 19.12.2024 vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 13.02.2025 mit, dass

  • sowohl der Ergebnishaushalt, als auch der Finanzhaushalt 2025 ausgeglichen und eine freie Finanzspitze vorhanden ist. Aufgrund der hohen Verschuldung der Ortsgemeinde, muss der Rückführung dieser Schulden in den Folgejahren oberste Priorität beigemessen werden.
  • in Bezug auf den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Kredit in Höhe von 203.800 € zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 1.000.000 € wurde kommunalaufsichtlich genehmigt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

24.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025,

während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76865 Rohrbach, 17.02.2025
gez.
Thomas Kienzler
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2025 vom 17.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  6.441.215 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  6.035.665 Euro

der Jahresüberschuss auf  —  405.550 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  139.405 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  248.550 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  551.375 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -302.825 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  163.420 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  203.800,00 Euro

zusammen auf  —  203.800,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

-

Grundsteuer A auf  —  345 v. H.

-

Grundsteuer B auf  —  465 v. H.

-

Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

Die Hundesteuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 11.240.650,19 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 11.478.097,14 € und zum 31.12.2024 11.636.160,53 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Durch den Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung zur Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.

76865 Rohrbach, den 17.02.2025
gez.
Thomas Kienzler
Ortsbürgermeister