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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herxheim für das Jahr 2025 vom 18.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  — 1.600.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 1.400.000 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

a)

b)

c)

Baubetriebshof

Betriebszweig Bauhof

Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

Davon 100 % als internes Darlehen der VG

157.000,00

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen auf

100.000,00

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen auf

0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den

künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00

Betriebszweig Gärtnerei

Euro

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

Davon 100 % als internes Darlehen der VG

86.000,00

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen auf

100.000,00

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen auf

0,00

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den

künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00

d)

Gemeindewerke Herxheim

Euro

Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen auf

2.000.000,00

e)

Altenzentrum Herxheim

Euro

Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen auf

1.500.000,00

§ 6 Steuersätze

Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind in der Satzung über die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Herxheim (Gebühren- und Beitragssatzung (GBS)) festgesetzt.

§ 8 Umlage

1. Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 30,0 % festgesetzt.

Die Umlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

2. Sonderumlage für die Grundschulen Herxheim und Rohrbach nach § 32 Abs. 2 LFAG

Da die Trägerschaft für die Grundschule Insheim bei der Ortsgemeinde Insheim verblieben ist, muss zur Deckung der Personal- und

Sachaufwendungen (§ 63 SchulG) eine Sonderumlage erhoben werden. Für die Verteilung des Bedarfs auf die umlagepflichtigen Gemeinden gelten die gleichen Grundlagen wie für die Allgemeine Umlage nach § 17 LFAG (Schlüsselzuweisung A, Zuweisung zentrale Orte und Steuerkraftmesszahl).

Die Sonderumlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Nachrichtlich:

Das Umlagesoll der Sonderumlage ist festgesetzt für das Jahr 2025 auf 1.549.540 Euro (entspricht Umlagesatz von 7,14 %)

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt  — 20.569.108 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  —  21.702.882 Euro.

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  — 21.364.299 Euro

Der voraussichtliche Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt  — 21.404.474 Euro

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.

§ 11 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 12 Altersteilzeit

Durch Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung mehr zu Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.

§ 13 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der LVO zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

- für Leistungsstufen und für Leistungsprämien / Leistungszulagen 4.000,00 Euro.

Verbandsgemeindeverwaltung

Herxheim, den 18.02.2025

Gez.
Christian Sommer
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der §§ 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Bedenken wegen Rechtsverletzung gemäß § 97 Abs. 2 GemO wurden nicht erhoben.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan inkl. den Wirtschaftsplänen von Bauhof und Gärtnerei, sowie der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke liegen in der Zeit von

24.02. bis einschließlich 06.03.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.03 öffentlich aus. Um vorherige Terminabsprache, telefonisch (07276-501 201) oder per Mail (j.merz@herxheim.de) wird gebeten. Zusätzlich wird der Haushalt auf der Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-herxheim.de/satzungen) veröffentlicht.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
76863 Herxheim, den 18.02.2025
Gez.
Christian Sommer
Bürgermeister