Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind: 15. Februar / 15.Mai / 15. August / 15. November
Die Festsetzung der wiederkehrenden Beiträge für die Ortsgemeinde Insheim erfolgt in den kommenden Tagen. Die Fälligkeit dieser Beiträge verschiebt sich daher in den März 2026.
Wir bitten Sie die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.