Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Insheim-Feld werden hiermit zu der am Donnerstag, den 05.03.2026 um 19:30 Uhr im Rathaus Insheim stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „Insheim-Feld“ nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer/innen von Grundstücken auf denen die Jagd ruht, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jede/r an der Versammlung teilnehmende Jagdgenossin/Jagdgenosse ihre/seine Eigentumsfläche nachweisen muss.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit, der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Jagdgenossinnen und Jagdgenossen können sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder Jagdgenosse aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als 3 Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
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