Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Herxheimweyher beschlossen.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 25.01.2023 vorgelegt.
| Diese teilt mit Schreiben vom 23.02.2023 mit, dass | |
| • | in Bezug auf den Ergebnishaushalt, obwohl ein Fehlbetrag ausgewiesen wurde und auch in Summe der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaltsjahres ein negatives Jahresergebnis erzielt wird, von einer Beanstandung abgesehen wird. Dies trifft ebenso auf den Finanzhaushalt zu. Die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde ist im Planungszeitraum 2023-2026 teilweise angespannt, jedoch schlägt v.a. die Maßnahme „Kieseläcker“ zu Buche, welche der Gemeinde allerdings auch Verkaufserlöse generiert und sich positiv auf die Haushaltslage auswirkt. Die in 2023 im wesentlichen auf der Baumaßnahme für das Neubaugebiet „Kieseläcker“ entstandene Kassenkreditaufnahme gegenüber der Verbandsgemeinde kann voraussichtlich in 2024 und 2025 wieder komplett zurückgeführt werden. Danach wäre die Ortsgemeinde ab 2025 erfreulicherweise wieder schuldenfrei. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Ortsgemeinde ihren Gewerbesteuersatz auf 20 % über dem Nivellierungssatz angehoben hat. |
| • | in Bezug auf den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. |
Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von
06.03.2023 bis einschließlich 14.03.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per E-Mail: n.derichs@herxheim.de möglich.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.058.110,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.246.250,00 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | -188.140,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -179.110,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 955.230,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.637.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -681.770,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 860.880,00 Euro |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| Verzinste Kredite auf | 0,00 Euro |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungenwerden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Keine Sondervermögen vorhanden.
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 29.11.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
| - | Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| - | Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
Hundesteuer
Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.
§ 7
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| - | Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege | 12,00 EUR/ha |
§ 8
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals für das Jahr 2020 beträgt voraussichtlich 3.292.643,28 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals (=Ansatz 2021) zum 31.12.2021 beträgt 3.085.943,28 Euro.
§ 9
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
§ 10
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 11
Altersteilzeit
Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.