Sind Pferde im Straßenverkehr unterwegs, muss auch der Mist eingesammelt werden. In der St.-Christophorus-Straße in Herxheim liegen uns Beschwerden wegen Verschmutzungen der öffentlichen Fläche vor.
Wie jeder Reiter weiß: Es kann nicht vermieden werden, dass ein Pferd sich während des Ausritts erleichtert. Doch Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer sind in der Regel nicht sehr angetan von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner und fordern daher häufig von Pferde- und Stallbesitzern, den Mist auf den Straßen umgehend zu beseitigen.
Und tatsächlich sind Sie als Reiter auch dazu verpflichtet, da Sie ansonsten gegen § 32 Abs. 1 StVO verstoßen:
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Generell ist zu empfehlen, die Hinterlassenschaften immer zu beseitigen, wenn Pferde im Straßenverkehr geführt werden, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.
Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. In diesem Sinne hoffen wir auf Ihr Verständnis.