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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 9/2023
Seite 2
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Hinweise zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am Sonntag, 12.03.2023

Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen:

Nur für die Fälle von beantragten, aber nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen ist das Briefwahlbüro am Samstag, 11. März 2023 von 11.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Nachweislich plötzliche Erkrankung

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten, die ein Aufsuchen des Wahlraumes unmöglich macht, können am Wahlsonntag, 12. März 2023 bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus Herxheim ausgestellt und einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Auf die Vorlage der Vollmacht kann nicht verzichtet werden.

Ein Vollmachtsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt oder in jedem Wahllokal erhältlich.

Ihr Wahlamt
Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim