Titel Logo
Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Herxheimweyher

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Herxheimweyher beschlossen.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 14.12.2023 vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 09.02.2024 mit, dass

  • in Bezug auf den Ergebnishaushalt, obwohl ein Fehlbetrag ausgewiesen wurde und auch in Summe der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaltsjahres ein negatives Jahresergebnis erzielt wird, von einer Beanstandung abgesehen wird. Dies trifft ebenso auf den Finanzhaushalt zu. Die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde ist im Planungszeitraum 2024-2027 angespannt, es sind durchweg Fehlbeträge zu verzeichnen. Diese sind jedoch hauptsächlich auf die Maßnahme „Kieseläcker“ zurückzuführen, welche der Gemeinde allerdings auch Verkaufserlöse generiert und sich wiederum positiv auf die Haushaltslage auswirkt. Laut Planung können die Erlöse aus Bauplatzverkäufen erst in 2025 erfolgen. Zur kurzfristigen Überbrückung der Zahlungsfähigkeit muss ein Kassenkredit gegenüber der Verbandsgemeinde aufgenommen werden. Erst in 2025 können die Verbindlichkeiten wieder vollständig abgebaut werden. Die Ortsgemeinde wäre somit ab 2025 wieder schuldenfrei. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Ortsgemeinde ihren Gewerbesteuersatz auf 20 % über dem Nivellierungssatz angehoben hat.
  • in Bezug auf den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von

04.03.2024 bis einschließlich 12.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.

Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich.

Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:

Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

76863 Herxheimweyher, 20.02.2024

gez.
Dr. Markus Müller
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Herxheimweyher für das Jahr 2024 vom 20.02.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.190.590,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.395.910,00 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

-205.320,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-202.310,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

843.720,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.399.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-555.280,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

757.590,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf

0,00 Euro

Verzinste Kredite auf

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Keine Sondervermögen vorhanden.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 29.11.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt

festgesetzt:

- Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege

12,00 EUR/ha

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals für das Jahr 2020 beträgt voraussichtlich 3.288.750,60 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.245.994,10 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.091.350,46 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.004.586,46 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

76863 Herxheimweyher, 20.02.2024
gez.
Dr. Markus Müller
Ortsbürgermeister