Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Herxheimweyher beschlossen.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit Schreiben vom 14.12.2023 vorgelegt.
Diese teilt mit Schreiben vom 09.02.2024 mit, dass
Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit von
04.03.2024 bis einschließlich 12.03.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Mitarbeiterin des Fachbereichs Finanzen, Nicole Derichs, unter der Tel. Nr. 07276-501 202 oder per Email: n.derichs@herxheim.de möglich.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
76863 Herxheimweyher, 20.02.2024
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.190.590,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.395.910,00 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | -205.320,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -202.310,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 843.720,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.399.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -555.280,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 757.590,00 Euro. |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| Verzinste Kredite auf | 0,00 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
- entfällt, da nur die VG Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann.
Keine Sondervermögen vorhanden.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 29.11.2022 festgesetzt. Sie betragen nachrichtlich:
| - Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
Hundesteuer
Die Hundesteuersätze sind in der Hundesteuersatzung festgelegt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt
festgesetzt:
- Beiträge für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege |
12,00 EUR/ha |
Der Stand des Eigenkapitals für das Jahr 2020 beträgt voraussichtlich 3.288.750,60 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 3.245.994,10 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.091.350,46 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.004.586,46 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Es erfolgt keine Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.