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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rohrbach

gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung zum 04.03.2028

Die Ortsgemeinde Rohrbach gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung (Konzessionsvertrag Gas) zwischen der Thüga Energienetze GmbH und der Ortsgemeinde Rohrbach zum 04.03.2028 endet. Die Ortsgemeinde Rohrbach beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse an der Konzession für das Gasversorgungsnetz Rohrbach haben, werden aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum 01.06.2025 bei der Ortsgemeinde Rohrbach, c/o Verbandsgemeinde Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, mit dem Begriff „Konzessionsvertrag Gasversorgung Rohrbach“, einzureichen. Später eingehende Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt. Eine elektronische Antragsübermittlung ist unzulässig.

Die erforderlichen Daten des Gasnetzes, die die Gemeinde vom bisherigen Konzessionär erhalten hat, können interessierte Unternehmen -nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung- bei der Verbandsgemeinde Herxheim unter j.merz@herxheim.de anfordern.

Rohrbach, den 10.02.2025
Gez.
Thomas Kienzler
Ortsbürgermeister