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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Ergebnisbekanntmachung

aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde vom 18.02.2025

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Sponsoring, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Verbandsgemeinde Herxheim

Einstimmig beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Herxheim die Annahme folgender Spenden zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge:

Sachspende Bike Runner, Herxheim

4 gebrauchte Damen/Herrenräder im Wert von  —  500,00 €

3 Kinderfahrräder im Wert von  —  150,00 €

Gesamtwert:  —  650,00 €

Geldspenden:

Gemeindewerke Herxheim  —  500,00 €

Heupel Consultans GembH & Co KG, Herxheim  —  500,00 €

Gesamtsumme:  —  1.000,00 €

Auftragsvergaben

Beschaffung eines Kommandowagens für die Freiwillige Feuerwehr Herxheim

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Herxheim beschließt einstimmig einen geländefähigen Kommandowagen als Dienstfahrzeug für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Herxheim zu beschaffen. Weiter beauftragt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung nach Freigabe des Haushaltes 2025 das Vergabeverfahren einzuleiten und die öffentliche Leistung freihändig zu vergeben. Es sollen nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch Vorführ-/Gebrauchtfahrzeuge bis 3 Jahre/45.000 km angeboten werden dürfen. In der Reihenfolge der Vergabe sollten diese im Rahmen der Wirtschaftlichkeit priorisiert werden.

Beschaffung eines Fahrzeugs im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Herxheim beschließt einstimmig ein Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe (MZF 1) zu beschaffen und beauftragt die Verwaltung nach Freigabe des Haushaltes 2025 das Vergabeverfahren einzuleiten und die Leistung öffentlich auszuschreiben.

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Herxheim nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Einstimmig bevollmächtigt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Herxheim ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Weiter bevollmächtigt der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Herxheim einstimmig, das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeinde Herxheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Herxheim vorzunehmen.

4.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dass sich die Verbandsgemeinde Herxheim verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen und sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit, verpflichtet

5.

Mehrheitlich, mit 3 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmt der Haupt- und Finanzausschuss der Ausschreibung für die Verbandsgemeinde Herxheim nach folgenden Maßgaben zu:

- Alle Abnahmestellen mit Zugehörigkeit zur Verbandsgemeinde Herxheim, die sich in der Ortsgemeinde Herxheim befinden, (Feuerwehr Herxheim, Rathaus Herxheim und Grundschule Herxheim) sind von der Teilnahme an der Bündelausschreibung 2026-2028 ausgeschlossen.

- Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

x - Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O - Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)