Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 15. November 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 4.267.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf — 4.307.000,00 EUR
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 2.832.000,00 EUR
in den Ausgaben auf — 2.832.000,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 1.368.000,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 1.028.000,00 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 485.000,00 EUR
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 15.11.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 wurde vom Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Kommunalaufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.368.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.028.000,00 €.“
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 14.03. bis 28.03.2024 beim ZKE-Heusweiler, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center der GWH) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.