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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024

des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler

Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 15. November 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf  —  4.267.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf  —  4.307.000,00 EUR

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf  —  2.832.000,00 EUR

in den Ausgaben auf  —  2.832.000,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  —  1.368.000,00 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  1.028.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  485.000,00 EUR

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 15.11.2023 beschlossene Stellenübersicht.

Heusweiler, den 16. November 2023
Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler
Der Verbandsvorsteher
Thomas Redelberger

Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 wurde vom Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Kommunalaufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.368.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.028.000,00 €.“

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 14.03. bis 28.03.2024 beim ZKE-Heusweiler, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center der GWH) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.