Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 20. November 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
| in den Erträgen auf | 4.533.000,00 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 4.535.000,00 EUR |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
| in den Einnahmen auf | 2.667.000,00 EUR |
| in den Ausgaben auf | 2.667.000,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | |
| wird festgesetzt auf | 1.100.000,00 EUR |
§ 3 | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 1.540.000,00 EUR |
§ 4 | |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| wird festgesetzt auf | 680.000,00 EUR |
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 20.11.2024 beschlossene Stellenübersicht.
Mit Schreiben vom 04. März 2025 wurde vom Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Kommunalaufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.100.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.540.000,00 €.“
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 20.03.2025 bis 03.04.2025 beim ZKE-Heusweiler, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center der GWH) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.