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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler

Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 20. November 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

4.533.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf

4.535.000,00 EUR

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

2.667.000,00 EUR

in den Ausgaben auf

2.667.000,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

1.100.000,00 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

1.540.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

680.000,00 EUR

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 20.11.2024 beschlossene Stellenübersicht.

Heusweiler, den 20. November 2024
Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler
Der Verbandsvorsteher
Thomas Redelberger

Mit Schreiben vom 04. März 2025 wurde vom Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Kommunal­aufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.100.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächti­gungen in Höhe von 1.540.000,00 €.“

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 20.03.2025 bis 03.04.2025 beim ZKE-Heusweiler, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center der GWH) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.