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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2026 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler

Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 19. November 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

4.746.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf

4.804.000,00 EUR

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

3.412.000,00 EUR

in den Ausgaben auf

3.412.000,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

1.994.000,00 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

50.000,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

700.000,00 EUR

§ 5

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 19.11.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Heusweiler, den 19. November 2025
Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler
Der Verbandsvorsteher
Thomas Redelberger

Mit Schreiben vom 23. Februar 2026 wurde vom Landesverwaltungsamt (LaVA) in St. Ingbert, Kommunal­aufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.994.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächti­gungen in Höhe von 50.000,00 €.“

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 liegt in der Zeit vom 19.03. bis 02.04.2026 beim ZKE-Heusweiler, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center der GWH) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.