Auf Grund der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung-Heusweiler in Verbindung mit §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat die Verbandsversammlung am 19. November 2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | |
| in den Erträgen auf | 4.746.000,00 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 4.804.000,00 EUR |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |
| in den Einnahmen auf | 3.412.000,00 EUR |
| in den Ausgaben auf | 3.412.000,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | |
| wird festgesetzt auf | 1.994.000,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 50.000,00 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| wird festgesetzt auf | 700.000,00 EUR |
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 19.11.2025 beschlossene Stellenübersicht.
Mit Schreiben vom 23. Februar 2026 wurde vom Landesverwaltungsamt (LaVA) in St. Ingbert, Kommunalaufsicht, der Gesamtbetrag der Investitionskredite sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026 des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler genehmige ich gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.994.000,00 € und gemäß § 15 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 50.000,00 €.“
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 liegt in der Zeit vom 19.03. bis 02.04.2026 beim ZKE-Heusweiler, 66265 Heusweiler, Saarbrücker Str. 28 (Kunden-Center der GWH) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.