Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Neuwahl eines Schiedsmannes mit Anhang Schiedsbezirk Niedersalbach Obersalbach 2024
Neu- bzw. Wiederwahl der Schiedsfrau / des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
Für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach wird die Neu- bzw. Wiederwahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes erforderlich.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Weitere Informationen über die Aufgaben und das Amt der Schiedsleute sind aus der nachfolgenden Informationsschrift ersichtlich.
Interessenten für das Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes wollen sich bitte schriftlich bis 24. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler bewerben.
Heusweiler, den 08. April 2024
Der Bürgermeister
Redelberger