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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Aktuelles zum Naturschutz

Zum Schutz von brütenden Tieren gilt im Zeitraum vom 01.03-30.09. die Brut- und Setzzeit. Wildtiere befinden sich ab dem 1. März in der Fortpflanzungs- und Brutzeit und benötigen daher ungestörte Rückzugsmöglichkeiten. Diese finden sich vor allem im hohen Gras, Gehölzstreifen und Waldgebieten abseits der Wanderwege wieder. Der Jagdtrieb von Hunden kann dabei eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen. Spaziergänger und Hundebesitzer werden gebeten in dieser Zeit die ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen. Auch werden die Hundebesitzer angehalten die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen. Bei Hundekot handelt es sich um Abfall, der zu entsorgen ist. Darüber hinaus kann Hundekot für Rinder zu lebensgefährlichen Erkrankungen führen.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Diese gilt von 01. April bis 15. Oktober. Hierbei ist unrelevant, ob eine Wiese eingezäunt ist oder nicht.