Seit diesem Jahr gibt es den Zusammenschluss von 8 Kommunen zur LEADER-Region Saarmitte8. Mit der Anerkennung als LEADER-Region am 23.01.2023 haben die Gemeinden Heusweiler, Eppelborn, Illingen, Nalbach, Saarwellingen, Schmelz, die Stadt Dillingen und die Stadt Lebach die Möglichkeit LEADER-Förderung und die Förderung über das Regionalbudget zu bekommen. Beide Fördermittel dienen der Regionalentwicklung im ländlichen Raum und sollen es den Menschen vor Ort ermöglichen ihren Lebensraum aktiv mitzugestalten.
Mit dem Regionalbudget steht der Saarmitte8in diesem Jahr 167.000€ für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung zu Verfügung. Gefördert werden Projekte bis zu 20.000€ Gesamtkosten, die im laufenden Jahr umgesetzt und abgerechnet werden können. Die Projektidee muss einen Beitrag zu den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der SaarMitte8 leisten und zu einem der folgenden Themenfelder passen:
„Natur, Landschaft und Klimaschutz“
„Ortsentwicklung, Wirtschaftsförderung und demographischer Wandel“
„Tourismus/Naherholung, Bildung und Kultur“
„Daseinsvorsorge“ oder
„Digitalisierung“.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80%.
Ab sofort startet ein Projektaufruf zur Förderung von Kleinprojekten mit dem Regionalbudget. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.saarmittehoch8.de.
Projektideen können gerne direkt an j.sohn@heusweiler.de gesandt werden. Für Rückfragen steht Ihnen darüber hinaus Frau Sohn unter 06806/911-172 zur Verfügung.
Überprüfen Sie die Förderfähigkeit ihres Projektes anhand folgender Kriterien:
| • | Förderkulisse: gesamte LEADER-Region Saarmitte8 (Ausnahme: Gemeinde unter 10.000 Einwohner, Kernstadt Dillingen) |
| • | Gesamtkosten bis max. 20.000 € brutto |
| • | Der finanzielle Eigenanteil (für Kommunen und gemeinnützige Vereine 20%) ist gesichert und die Maßnahme kann vorfinanziert werden. |
| • | eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen liegt vor. |
| • | erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur, Absprache mit der Gemeinde etc.) liegen vor. |
| • | Wenn Sie nicht Eigentümer des Objektes sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen notwendig. |