Die Gemeinde Heusweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
für die Reinigung des Bistros der Kindertagesstätte Holz. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8,90 Stunden.
Die anfallenden Reinigungsarbeiten werden montags bis freitags am Nachmittag verrichtet.
| Wir bieten: | |
| - | eine attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe E 2 TVöD |
| - | tarifvertragliche Zusatz- und Sozialleistungen, beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge der RZVK des Saarlandes und die Möglichkeit zum Dienstradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung |
| - | eine angenehme Arbeitsatmosphäre |
| Wir erwarten: | |
| - | die gründliche Ausführung der Reinigungsarbeiten nach vorgegebenen Reinigungs- und Hygieneplänen |
| - | Zuverlässigkeit, Flexibilität und Motivation |
| - | die Bereitschaft zur zusätzlichen Übernahme von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen (auch in anderen gemeindeeigenen Objekten, z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Sport- und Mehrzweckhallen, Feuerwachen, Dorfgemeinschaftshäusern, im Rathaus etc.) |
| - | Mobilität innerhalb der Gemeinde Heusweiler |
Bitte beachten Sie, dass in Verbindung mit der Ausübung der Reinigungstätigkeit kein Fahrgeld gezahlt wird.
Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan. Schwerbehinderte Bewerber/innen* werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Groß (Telefon: 06806/911-138, E-Mail: n.gross@heusweiler.de).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 10. Juni 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auch online auf diese Stelle bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei an die folgende E-Mail Adresse:
Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern keine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich.
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“
* Diese Stellenausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig vom Geschlecht.