In der Zeit vom 01.04.2025 bis 30.04.2025 wurden auf dem Fundbüro der Gemeinde Heusweiler folgende Fundsachen abgegeben:
Verlierer, Eigentümer oder sonstige Empfangsberechtigte haben sich vor Aushändigung der Fundsache auszuweisen. Die Rechtmäßigkeit ihres Anspruches ist durch Merkmale und der Umstände des Verlustes zu begründen.
Die Fundsachen können auf dem Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler in Empfang genommen werden.