Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086) hat der Gemeinderat am 26. Februar 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von — 2.957.682 EUR
neu festgesetzt auf — 6.662.582 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von — 200.000 EUR
neu festgesetzt auf — 6.990.000 EUR
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wir gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von — 1.456.129 EUR
neu festgesetzt auf — 7.169.585 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von — 4.068.471 EUR
neu festgesetzt auf — 0 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
Es gilt der vom Gemeinderat am 26. Februar 2026 beschlossene Stellenplan.
Am 7. Mai 2026 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den genehmigungspflichtigen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.446.782,-- €
und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 6.662.582,-- €.“
Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 18. bis 28. Mai 2026 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.05 des Rathauses öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.