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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungüber die öffentliche Auflegung der VorschlagslisteWahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Heusweilerfür die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Völklingen undden Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Heusweiler für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Völklingen und den Strafkammern des Landgerichts Saarbrücken

Der Gemeinderat Heusweiler hat in der Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Völklingen gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 01.06.2023 bis 07.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21 zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll (Gemeindeverwaltung Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 0.21) zu den allgemeinen Öffnungszeiten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Heusweiler, den 23.05.2023
Der Bürgermeister
-Redelberger-