Titel Logo
Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstättenauf den Friedhöfen in Heusweiler

Folgende Grabstätte befindet sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Lummerschied:

Art der Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der Belegung:

Reihengrab

Klaus Günter Maurer

2015

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 1 und 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Pflege und Instandsetzung der Grabstätten in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet hat.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 31. Mai 2023
Thomas Redelberger
Bürgermeister