Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung
Wegen der anhaltenden trockenen Witterung und der damit verbundenen Brandgefahren erteilt die Gemeinde Heusweiler bis zum 30.09.2023 keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wir bitten um Verständnis.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Redelberger
Bürgermeister