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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 10. April 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 7. März 2025 beschlossene Stellenplan

Heusweiler, den 10. April 2025
Redelberger
Bürgermeister

Am 2. Juni 2025 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der

4.277.032,--€

und für 2026 in Höhe von

2.957.682,--€.“

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt in der Zeit vom 13. bis 23. Juni 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.