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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 27/2026
Amtlicher Teil
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Hinweis des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS)

Abfallentsorgung während der Baumaßnahme in der „Saarbrücker Straße“ (B 268) in Heusweiler

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme in der „Saarbrücker Straße“ (B 268) wurden die Anwohnerinnen und Anwohner bereits über die vorgesehenen Regelungen informiert. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) möchte in diesem Zusammenhang auf eine wichtige Korrektur zur Abfallentsorgung hinweisen.

Der in der Anwohnerinformation enthaltene Hinweis:

„Wir bitten Sie, Ihre Mülltonne mit Ihrer Hausnummer zu beschriften und am Vortag der Leerung an den Baustellenanfang bzw. an das Baustellenende zu bringen.“

ist in dieser Form nicht zutreffend.

Bitte beachten Sie stattdessen folgende Regelung:

Die Abfallgefäße des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) für Rest- und Bioabfall sind bereits mit einem offiziellen Adressaufkleber des EVS versehen. Eine zusätzliche Beschriftung mit der Hausnummer sowie das Anbringen weiterer Aufkleber oder sonstiger Markierungen sind gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des EVS nicht zulässig.

Sollte der vorhandene Adressaufkleber nicht mehr lesbar oder beschädigt sein, können sich Bürgerinnen und Bürger an das Kundencenter des EVS wenden. In diesem Fall werden kostenlos neue Adressaufkleber zur Verfügung gestellt.

Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner, diese Hinweise bei der Bereitstellung ihrer Abfallgefäße während der Bauphase zu beachten.

Für Rückfragen stehen der LfS sowie das Kundencenter des EVS gerne zur Verfügung.