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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 28/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt

2023

2024

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag

der Erträge auf

36.523.900 EUR

37.423.210 EUR

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

40.140.177 EUR

42.924.212 EUR

im Saldo

der Erträge und

Aufwendungen auf

-3.616.277 EUR

-5.501.002 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

1.411.828 EUR

4.673.722 EUR

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

4.852.944 EUR

10.691.880 EUR

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit auf

-3.441.116 EUR

-6.018.158 EUR

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

2.907.460 EUR

6.160.933 EUR

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

718.400 EUR

814.000 EUR

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit auf

2.189.060 EUR

5.346.933 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag

der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

2.907.460 EUR

6.018.158 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungs-

ermächtigungen

wird festgesetzt auf

500.000 EUR

1.125.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag

der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

3.000.000 EUR

4.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

3.616.277 EUR

5.007.715 EUR

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

0 EUR

493.287 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

260 v.H.

260 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

360 v.H.

360 v.H.

2.

Gewerbesteuer

428 v.H.

428 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 27. April 2023 beschlossene Stellenplan

Heusweiler, den 23. Mai 2023
Redelberger
Bürgermeister

Am 27. Juni 2023 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1.

den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen

für 2023 in Höhe von 500.000,- €

und für 2024 in Höhe von 725.000,- €

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

für 2023 in Höhe von 2.907.460,- €

und für 2024 in Höhe von 6.018.158,- €.

“Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 13. bis 20. Juli 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.