Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung
Wegen der anhaltenden trockenen Witterung und der damit verbundenen Brandgefahren erteilt die Gemeinde Heusweiler bis zum 30.09.2025 keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wir bitten um Verständnis.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Redelberger, Bürgermeister