Der Rat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zum Beiengarten“ im regulären Verfahren inkl. Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Einfamilienhauses auf dem künftigen Baugrundstück geschaffen werden. Die Wohnbaufläche stellt künftig den neuen Ortsrandabschluss dar. Das Areal diente bisher vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung und wurde so auch im Flächennutzungsplan dargestellt. Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren durch den Regionalverband gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Der Bebauungsplan setzt hierzu ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO fest und ermöglicht so eine der Umgebungsbebauung angepasste Wohnnutzung.
Der Rat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Zum Beiengarten“ angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Hiermit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 17.07.2025 bis einschließlich 18.08.2025 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler zu Jedermanns Einsicht offenliegt. Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zum Beiengarten“ liegt am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Kutzhof an der Straße Zum Beiengarten, und umfasst folgende Grundstücke Flur 02, Flurstück 256/32, 613/33 und 614/33, 56/1 und Teile des Flurstücks 58/1. Die genaue Abgrenzung des Planbereichs ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.
Umweltrelevante Informationen bzw. Stellungnahmen zur Planung liegen derzeit noch nicht vor.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2a BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Heusweiler (https://www.heusweiler.de, unter Bauen & Umwelt, Bebauungspläne) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: info@heusweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Heusweiler ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.