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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 29/2026
Amtlicher Teil
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Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen in Heusweiler

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.

Friedhof Heusweiler:

Art der Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der

Belegung:

Urnenfamiliengrabstätte

Horst Müllenbach

2008

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der

Belegung:

Reihengrabstätte

Helmut Karl Becker

2001

Friedhof Kutzhof:

Art der Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der

Belegung:

Tiefengrabstätte

Jakob Mang

1989

Magdalena Mang geb. Sippel

2001

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Pflege und Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte/n bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 11. Juni 2026
Thomas Redelberger
Bürgermeister