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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Heusweiler

Anlässlich einer in der Gemarkung Lummerschied, Flur 03 (Die Biesenstücker) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für das Flurstück Nr. 101 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 01.02.2024 um 09:00 Uhr

Treffpunkt: Vermessungsbüro Steuer & Rickmann, Holzer Straße 10-12, Heusweiler

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 17.01.2024
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur