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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 30/2025
Amtlicher Teil
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Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Die Ruhefrist folgender, nur einmal belegter, Urnenkammern enden im Jahr 2025. Nach § 16 Abs. 1b, der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung, kann das Nutzungsrecht einmalig um 5 Jahre verlängert werden.

Friedhof Eiweiler:

Verstorbene/r:

Andres, Edeltrud, geb. Gihr

Sauer, Erna Anna, geb. Therre

Friedhof Heusweiler:

Verstorbene/r:

Müller, Rosa, geb. Himbert

Nackas, Frieda Lina, geb. Büch

Albert, Werner

Büch, Luise Irmgard, geb. Dilk

Blandfort, Erich Albert

Friedhof Holz:

Verstorbene/r:

Eichhorn, Alwin

Friedhof Wahlschied:

Verstorbene/r:

Recktenwald, Alfred Heinrich

Die heutigen Verfügungs-/Nutzungsberechtigten dieser Urnenkammern sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Urnenkammern im Frühjahr 2026 eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet und schriftlich eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 17.06.2025
Thomas Redelberger
Bürgermeister