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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen in Heusweiler

Folgende Grabstätte befindet sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:

Verstorbene/r:

Jahr der Belegung:

Reihengrab

Rosa Schuler

2003

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. §§ 24 und 25 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Pflege und Instandsetzung der Grabstätten in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätten gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 28. Juni 2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister