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Heusweiler Wochenpost
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ in den Ortsteilen Obersalbach-Kurhof und Heusweiler

in den Ortsteilen Obersalbach-Kurhof und Heusweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Antragstellerin Next2Sun Projekt GmbH in Kooperation mit Herr Dipl. Ing. Achim Saar, als gleichberechtigte Partner plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Heusweiler. Sie hat dazu mit Schreiben vom 26.10.2022 bei der Gemeinde Heusweiler die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof - Hirtel“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung beantragt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) zu schaffen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in öffentlicher Sitzung am 20.07.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ in den Ortsteilen Obersalbach-Kurhof und Heusweiler (Hirtel) gefasst hat.

Bei der vorgesehenen Planung sollen neuartige Photovoltaik-Module zum Einsatz kommen. Die Next2Sun hat ein spezielles Photovoltaiksystem entwickelt, das aus senkrecht aufgeständerten bifacialen Solarmodulen besteht. Diese stehen in einem Abstand von ca. 10 m voneinander entfernt in einer Reihe, so dass zwischen den Modulreihen noch Landwirtschaft betrieben werden kann, weshalb dieses System auch Agri-Photovoltaik genannt wird. Selbst größere Landmaschinen können die Zwischenräume noch befahren. Geplant sind Module zur Gewinnung von Solarstrom mit einer Leistung von bis zu 3MWp.

Geplant wird eine Freiflächenanlage auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Hundedressurplatz und Autobahn sowie Langenfelder Hof im Ortsteil Obersalbach-Kurhof. Die auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen gemeindeeigenen Flächen im Ortsteil Heusweiler-Hirtel wurden ebenso mit einbezogen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtgröße von ca. 10,4 ha. Er verteilt sich auf zwei Teilflächen, die durch einen Feldwirtschaftsweg voneinander getrennt sind.

Die genauen Grenzen der Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Weiterhin befindet sich die Fläche in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft gemäß dem derzeit noch gültigen Landesentwicklungsplan Teilbereich Umwelt (2004). Da der neue Landesentwicklungsplan sich noch in Aufstellung befindet, ist nach Abstimmungen mit der zuständigen Landesplanung daher derzeit noch ein formelles Zielabweichungsverfahren notwendig.

Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren durch den Regionalverband gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2a BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage des Bebauungsplanentwurfes

in der Zeit vom 10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023

durchgeführt wird. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, ist während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, Bauamt, Zimmer 2.14, einsehbar.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Heusweiler (https://www.heusweiler.de, unter Bauen & Umwelt, Bebauungspläne) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: info@heusweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Heusweiler ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Heusweiler, 02.08.2023
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger