Die Angehörigen des Löschbezirkes Wahlschied der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 06. November 2025, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am Freitag, den 14. August 2026 um 18:00 Uhr, im Löschbezirk Wahlschied stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
| 1. | Wahl des Löschbezirksführers |
| 2. | Wahl des stellv. Löschbezirksführers |
Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.
Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.